Mobbing
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Das Phänomen Mobbing
Eine erste Annäherung
Wie aktuell und brisant sich das gesamtgesellschaftliche Thema „Mobbing" darstellt, zeigte sich in einem breit angelegten Report der Magazinsendung „Mona Lisa", in der Mobbing aufgearbeitet wurde:
gegen eine Ärztin der Bundeswehr (Koma nach misslungenem Suizid; Suizidhandlung dezidiert infolge Mobbing) und gegen die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (Darstellung Süssmuths zu öffentlichem Mobbing gegen ihre Person).
Damit wird deutlich, dass Mobbing nicht bloß im privaten oder schulischen oder privatwirtschaftlichen Arbeitsbereich abläuft, sondern auch im staatlichen und darüber hinaus im öffentlich-politischen Bereich. Dies wird umso plausibler, wenn man Mobbing dem allgemeinen Phänomen „Gewalt" mit seinen unterschiedlichen Ausprägungsfacetten zuordnet. Die Interferenzlinien zwischen öffentlicher und halböffentlicher sowie privater Gewalt werden damit immer auffälliger, obwohl in der Vergangenheit oftmals abgeleugnet: Unsere Gesellschaft ist eben eine der Gewalt sich nicht verschließende Gesellschaft. Gewalt wird in bestimmten Formen und unter bestimmten Bedingungen akzeptiert oder toleriert, wobei hier nur eine kleine Aufzählung erfolgt:
- Gewalt im Sport (z.B. Boxen, Fußball - willentlich ausgeübte physische Gewalt bei Regelverletzungen),
- Gewalt im Büro (Anzüglichkeiten, Intri¬gen, Ausgrenzungen von Mitarbeitern/innen - psychische Gewalt),
- Gewalt in den Medien (Filme - Darstellung von psychischer und vor allem physischer Gewalt, Verherrlichung von sexueller Gewalt),
- Gewalt im sozialpädagogischen/medizinischen Bereich (Gewalt gegen entscheidungsunfähige, pflegebedürftige Menschen - physische und psychische Gewalt),
- Gewalt im sozialen Bereich (Ehe, Frau, Kind - psychische und physische Gewalt),
- Gewalt in der Schule (Bloßstellung, Ausgrenzung, Etikettierung - physische und psychische Gewalt),
- Gewalt bei der Polizei, insgesamt bei staatlichen Autoritäten (nicht zu legitimierende Ein- und Übergriffe, unhinterfragbare, damit unkontrollierbare Anordnungen - sog. strukturelle oder in¬stitutionelle Gewalt, aber auch physische und psychische Gewalt),
- Gewalt im Wirtschaftsbereich (Zerschlagung des Konkurrenten im Kampf um Monopolstellungen, Zerschlagung ausschließlich um des Gewinnes oder des Konkurrenzdruckes willen, Prinzip des Stärkeren - strukturelle Gewalt).
Wir sehen also, dass Gewalt unsere Gesellschaft durchzieht.
Unter Gewalt verstehen wir Handlungen, die darauf abzielen, eine Verfügungsmacht über einen oder mehrere Menschen zum Zwecke der Erhaltung von Interessen, häufig Eigeninteressen, und/oder zur Herstellung eines Machtgefälles zu erreichen. Letztlich bedeutet die Verfügungsmacht über andere eine wesentliche Einschränkung von deren individueller Selbstbestimmung.
Quelle:Bründel, Heidrun/Hurrelmann, Klaus, Gewalt macht Schule. Pädagogische Antworten auf eine soziale Krise. Beltz,Weinheim/Basel, 2007
Definition nach Hurrelmann
Das gesamte Spektrum von Tätigkeiten und Handlungen, die physische und psychische Schmerzen oder Verletzungen bei den im Bereich der Schule handelnden Personen zur Folge haben oder die auf die Beschädigung von Gegenständen im schulischen Raum gerichtet sind. Gewalt in der Schule umfasst alle Angriffe, Übergriffe und Bedrohungen, die im unterrichtlichen Geschehen stattfinden, und auch alle diejenigen, die im außerunterrichtlichen Bereich auftreten.“
Dabei müssen wir unterscheiden zwischen legitimierter und nicht legitimierter Gewalt, zwischen staatlicher und privater Gewalt.
Die staatliche Gewalt zeigt sich z.B. in Aktionen der Polizei (Fahndung, Abhörung, Fest¬nahmen), der Bundeswehr (Manöver, Kriegsfall) usw., wenn sie gemäß den Rechtsgrundsätzen ablaufen (sog. staatliches Gewaltmonopol). Aber gerade auch hier zeigen sich immer wieder Grenzüberschreitungen, die unter Umständen anklagbar sind.
Die Rechtfertigung privater Gewalt erschöpft sich im Wesentlichen als sog. Abwehrrecht (Notwehr). Nicht legitimierte private Gewalt dokumentiert sich z.B. in kriminellen Handlungen.
Und hier zeigt sich ein fundamentales Problem: Handelt es sich um physische Gewalt, so lassen sich körperliche Verletzungen recht gut medizinisch dokumentieren und gerichtspraktisch auswerten (z.B. Körperverletzungen). Schwierig wird es beim Phänomen der psychischen Gewalt, weil hierbei immer auch die subjektive Interpretation der Betroffenen maßgeblich ist. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, eine direkte Ursächlichkeit (Monokausalität) aufzuzeigen zwischen psychischer Verletzung bzw. Erkrankung und „einer Ursache", einer auslösenden Handlung.
Mobbing
Konrad Lorenz bezeichnete als Mobbing das aggressive Verhalten von mehreren Gruppenmitgliedern gegen ein einzelnes Tier, um dieses zu vertreiben.( Siehe: Konrad Lorenz, Das sogenannte Böse: Zur Naturgeschichte der Aggression, DTV (Januar 1998)) Der schwedische Arzt Peter-Paul Heinemann, von Lorenz beeinflusst, untersuchte Gewalt bei Kindern an Schulen (Gymnasien) und bezeichnete die kindliche Gruppengewalt gegen Kinder als Mobbing (s. Leymann 1995, S. 14).
Und Olweus setzte untersuchend und klärend diese skandinavische Tradition weiter fort und entwickelte für den Schulbereich ein Anti-Mobbing-Programm. Heute wird das Mobbing-Phänomen unter verschiedenen Aspekten untersucht. Von den skandinavischen Ländern (unter anderem von Leymann im Arbeitsbereich, Olweus im Schulbereich) wurde der Begriff vor allem Anfang der 90er Jahre nachhaltig in die deutsche Diskussion eingebracht.
Wir folgen zunächst der grundlegenden Definition von Leymann, die er für den Arbeitsbereich entwickelt hat, und verbinden sie mit Aspekten des Ansatzes von Olweus. Wir haben sie in folgender Weise auf den schulischen Bereich übertragen:
Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation in der Klasse/im Kurs, also unter Mitgliedern der Lerngruppe, oder zwischen Lehrperson(en) und Schülern/innen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt der Ausgrenzung aus der Lerngruppe direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Dabei sind die Angriffe in verletzender Weise intendiert und können sich gegen einzelne, aber auch gegen eine Gruppe richten und von einzelnen oder von einer Gruppe ausgehen.
Überdenken wir einen Augenblick die oben angeführte Definition: Sie besagt
- dass offene oder versteckte Konflikte (Konfliktpotential) in der Lerngruppe vorhanden sind
- dass Mobbing ein aggressiver und damit ein gewalttätiger Akt ist;
- dass ein Machtgefälle zwischen Mobber/in und Mobbing-Betroffenem/r gegeben ist
- dass die Attacken direkt (z.B. physische Gewalt gegen Person oder Sachen) oder indirekt (z.B. verbale Gewalt: Gerüchte, Beleidigungen Anspielungen usw.; nicht-verbale Gewalt: Mimik, Gestik, Körperhaltung usw.) erfolgen;
- dass sie immer wieder vorkommen, nicht einmalig sind;
- dass sie zielgerichtet sind;
- dass die Negativ-Handlungen beabsichtigt sind;
- dass sie die Ausgrenzung aus der Lerngruppe (Statusverlust bis hin zum Verlassen der Lerngruppe) zum Ziele haben;
- dass die betroffene Person diese Attacken als schmerzlich und leidvoll im psycho-physischen Sinne empfindet und erfasst.
Während Leymann tendenziell das Verhältnis einzelner gegen einen einzelnen im Blick hat (mit einer Übersicht über 45 feindselige Handlungen, in fünf Kategorien eingeteilt), sieht Olweus recht differenziert die konfliktuösen sozialen Interferenzen zwischen den einzelnen und der Gesamtgruppe (s. Olweus 1999). Eine anonyme Gruppe kann - nach Olweus - einen einzelnen oder eine Gruppe schwer „drangsalieren"; aber auch nur ein einzelner oder mehrere kann bzw. können gegen einen einzelnen oder eine Gruppe vorgehen. Über Leymann hinausgehend, kann man feststellen, dass die Attacken kontinuierlich oder auch diskontinuierlich verlaufen können (vgl. z.B. Holzbecher/Meschkutat 1999, S. 10).
Im Anschluss an Olweus wird häufiger darauf hingewiesen, dass zwischen Täter und Opfer ein Ungleichgewicht der Kräfte vorliegt, das Opfer also den schwächeren Teil darstellt. Olweus benutzt hierbei die Bezeichnung vom „asymmetrischen Kräfteverhältnis"(Olweus 1999, S. 23). Das ist sicherlich bei Jüngeren häufiger anzutreffen. Gerade bei älteren Jugendlichen bzw bei Erwachsenen muss dies nicht von Beginn des Prozesses an sein das kommt auf den Einzelfall an.
Begriffsklärungen
Man findet in der Literatur konkurrierende Begriffe für das Phänomen Mobbing, weshalb eine kurze Auflistung nützlich ist:
mobbing < mob - anmachen, anpöbeln, Pöbel bullying < bully - brutaler Mensch, Brutalo, Tyrann bossing < boss - Chef, Attacken, vom Vorgesetzten ausgehend Staffing < staff - Mitglied einer Betriebsmannschaft, Attacken von den Untergebenen ausgehend
Mobbing hat sich in der deutschsprachigen Literatur im o.a. Sinne durchgesetzt und umfasst alle anderen Formen. Mobbing ist der allgemeinere Begriff, der bullying, bossing, Staffing mit einschließt, die jeweils nur bestimmte Aspekte gewichten.
Bullying findet man für mobbing häufiger in der angelsächsischen Literatur; in der deutschsprachigen Literatur bezeichnet bullying meist Gewalt unter Schülern/innen in der Schule.
Mobbing stellt eine gestörte Kommunikation dar, die sich aus einem nicht gelösten Konflikt dynamisch entwickelt.
Unter einem Konflikt versteht man einen Zusammenprall unterschiedlicher Interessen, wobei man in der Regel versucht, zu einem Abgleich der Interessen zu kommen. Das heißt, dass zunächst der Konflikt gelöst werden kann; evt. ist er nicht zu lösen, aber man bemüht sich, ihn nicht in eine sich ausweitende Konfrontation auswachsen zu lassen. Ferner ist zunächst nicht beabsichtigt, den Konfliktgegner zu schädigen oder ihn total auszugrenzen, ihn zu vernichten.
Es ist aber möglich, dass sich der Konflikt zu einem schwelenden, sich zuspitzenden, größeren Konflikt entwickeln kann. Und damit ist eine Basis gegeben, dass ein Mobbing-Prozess entsteht. Da eine Mobbing-Situation wesentlich durch belastenden Stress mitgeprägt ist, sei die Stressdefinition nach Leymann hier angefügt:
Stress ist ein negativ erlebter Spannungszustand, der aus der Befürchtung entsteht, dass eine sehr unangenehme Situation, die zeitlich nahe oder bereits eingetreten ist und voraussichtlich länger andauern wird, nicht oder weht vollständig kontrollierbar ist. (Leymann 1995, S. 154)
Stress und Mobbing
Stress existiert, weil wir das Gefühl haben, wir könnten mit dem, was um (oder in) uns vorgeht, nicht umgehen. Für die meisten von uns geschieht das mindestens einmal am Tag auf irgendeiner Ebene. Da gibt es kein Entrinnen. Jeden Tag konfrontiert uns das Leben mit unerfreulichen, unerwarteten und/oder unerwünschten Ereignissen und Situationen.
MOBBING ist solch eine Situation.
Es gibt keinen Weg, Stress zu vermeiden. Wenn du leugnest, dass Du im Stress bist, nimmst Du Dir die Möglichkeit, irgend etwas zu tun, um den Stress abzubauen.
In einem Augenblick wenn Du unter Stress stehst, ziehen Gehirn und Körper Blut von der Körperoberfläche ab. ( Du bist ja ganz bleich im Gesicht!) Vorrangig ist jetzt Angriff oder Flucht und das Blut geht in die Muskeln, die diese Tätigkeiten ausführen.
Dasselbe Grundprinzip findet auch im Gehirn statt. Die Durchblutung zieht sich von der Oberfläche zurück und geht dorthin, wo die instinktiven Überlebensmechanismen ablaufen, also tief ins Innere. Dies beschränkt bewußtes Denken auf das Minimum, das zum Überleben notwendig ist. Das ist der Grund dafür, dass wir bei Stress Denkblockaden haben. Unsere geistige Schärfe ist gleich Null.
Definition Mobbing: unterschiedliche Zugänge
Eine Definition nach Leymann lautet:
Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. (Leymann 1995 )
Olweus sieht die enge Verbindung von Gewalt und Mobben und definiert folgendermaßen:
Ein Schüler oder eine Schülerin ist Gewalt ausgesetzt oder wird gemobbt, wenn er oder sie wiederholt oder über eine längere Zeit den negativen Handlungen eines oder mehrerer Schüler oder Schülerinnen ausgesetzt ist. (Olweus 1999, S. 22)
Negative Handlungen spezifiziert Olweus als Verletzungen oder Unannehmlichkeiten, - genauer:
- Verbal: Drohen, Spotten, Hänseln, Beschimpfen.
- Nonverbal: Fratzenschneiden, obszöne Gesten.
- physisch: Schlagen, Treten, Stoßen, Kneifen, Festhalten.
- Grundlegende Differenzierung: Ungleichgewicht der Kräfte zwischen Mobber und Mobbing-Betroffenem.
In enger Anlehnung an Olweus definiert Alsaker Mobbing folgerndermaßen:
Wir sprechen von Mobbing oder Plagen [= gängige Schweizer Umschreibung für Mobbing, d. Vf.], wenn ein Kind wiederholt und systematisch den direkten oder indirekten negativen Handlungen eines oder mehrerer Kinder ausgesetzt ist. Unter negativen Handlungen verstehen wir grundsätzlich alle Formen von aggressiven und rücksichtslosen Handlungen, welche verletzen und das Selbstwertgefühl einer anderen Person beeinträchtigen können. Was Mobbing aber im Kern ausmacht, ist der wiederholte Gebrauch solcher Handlungen gegenüber einer bestimmten Person. (Alsaker 2003, S. 19)
Esser/Wolmerath folgen zwar grundsätzlich der Leymann'schen Definition, charakterisieren aber im Vorspanntext recht spezifisch Merkmale der Mobbing-Situation am Arbeitsplatz, die in unseren später dargestellten schulischen Fällen unter Umständen wieder anzutreffen sind:
Die Feindseligkeit wird in einer Grauzone zwischen erlaubten und verbotenen Handlungen ausgetragen. Die Feindseligkeit wird oft intrigant vorgetragen, d.h., sie wird verdeckt initiiert, hinter „Scherzen" versteckt oder völlig anonym durchgeführt. Oft werden Angriffe so geplant, dass die Böswilligkeit nur schwer zu beweisen ist, oder sie werden mit „objektiven Daten" unterfüttert, welche die Feindseligkeit legitimieren sollen. Bevorzugt werden Arglosigkeit und Schwachstellen des Opfers ausgenutzt. Alle Möglichkeiten zu einer gleichberechtigten Auseinandersetzung werden ausgeschlossen. Es wird vorbeugend versucht, die Möglichkeiten der Gegenwehr zu vereiteln oder systematisch zu untergraben. Die Feindseligkeit wird über längere Zeit ausgeübt. Die Chancen des Mobbingbetroffenen zur Gegenwehr sind gering. (Esser/Wolmerath 1997, S. 20 f.)
Meschkutat bringt in ihrem „Mobbing-Report 2002" eine sehr allgemeine Definition, die sie für ihre empirische Untersuchung benutzt. Meschkutat rechtfertigt die Einfachheit der Definition mit der Praktikabilität eben dieser Mobbing-Definition.:
Unter Mobbing ist zu verstehen, dass jemand am Arbeitsplatz häufig über einen längeren Zeitraum schikaniert, drangsaliert oder benachteiligt und ausgegrenzt wird.(Meschkutat 2003, S. 19)
In der spezifisch juristischen Literatur wiederholen sich die Merkmalprofile für das Phänomen Mobbing (siehe z.B. Wolmerath 2001, S. 23 f.), wobei aber Kollmer im Anschluss an Kratz folgende Handlungen als charakteristisch für Mobbing auflistet:
Demütigung, Diffamierung, Drohung, Feindseligkeit, Gehässigkeit, Intrige, „kalt stellen", Komplott, lächerlich machen, Pöbelei, psychische Gewalt oder Psychoterror, Rufmord, sexuelle Belästigung, Stichelei, Tratsch, Unverschämtheiten, Verleumdung, Vorenthalten von Informationen. (Kollmer 2000, S. 9)
Im Kern gleichen sich die Definitionen, aber sie versuchen - je nach dem Blickwinkel - das Phänomen Mobbing differenzierter zu fassen:
- Präzisierung der Handlungshäufigkeit und der Zielsetzung,
- Präzisierung der grundlegenden Handlungsabsichten,
- Präzisierung der Folgen für die Mobbing-Betroffenen.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat sich als erstes deutsches Arbeitsgericht umfassend mit dem Thema Mobbing auseinandergesetzt und in seinem Urteil vom 10.04.2001 (Aktenzeichen: 5 Sa 403/00) folgende Definition von "Mobbing" aufgestellt.
"Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfaßt der Begriff des >Mobbing< fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefaßter Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend. Zur rechtlich zutreffenden Einordnung kann dem Vorliegen von falltypischen Indiztatsachen (mobbingtypische Motivation des Täters, mobbingtypischer Geschehensablauf, mobbingtypische Veränderung des Gesundheitszustandes des Opfers) eine ausschlaggebende Rolle zukommen, wenn eine Konnexität [= eine Verbindung, M.Hensche] zu den von dem Betroffenen vorgebrachten Mobbinghandlungen besteht. Ein wechselseitiger Eskalationsprozeß, der keine klare Täter-Opfer- Beziehung zuläßt, steht regelmäßig der Annahme eines Mobbingsachverhaltes entgegen."
Auf welche Definition sollte man sich am besten berufen?
Im Ergebnis sollte man sich in der Arbeitswelt an der Definition des LAG Thüringen orientieren, die im wesentlichen die folgenden Punkte beinhaltet:
- Der Betroffene wird von Kollegen oder Vorgesetzten angefeindet, schikaniert oder diskriminiert.
- Der Betroffene befindet sich in einer unterlegenen Position, d.h. es gibt eine klare Täter-Opfer-Beziehung. Eine solche unterlegene Position ist z.B. dann gegeben, wenn der Betroffene anonymen Anschuldigungen ausgesetzt ist und / oder als einzelner einer Mehrzahl von "Gegnern" gegenüber steht.
- Die feindseligen Handlungen werden über einen längeren Zeitraum hinweg und systematisch vorgenommen. Hier gibt es keine klare zeitliche Grenze, doch dürfte ein Zeitraum von 2 bis 3 Wochen jedenfalls zu kurz sein. Ein Anzeichen für systematische Feindseligkeiten kann darin liegen, dass der Betroffene erkrankt, wobei oft psychosomatische Beschwerden wie z.B. Magenkrankheiten, Schlafstörungen oder Migräne auftreten.
- Die feindseligen Handlungen sind rechtswidrig, d.h. es gibt für diese Handlungen keinen rechtlich zulässigen Grund (wie z.B. harte, aber sachliche Kritik an Arbeitsleistungen). Rechtswidrig sind die feindseligen Handlungen insbesondere dann, wenn der Betroffene zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes genötigt werden soll.
Das BAG folgende Definition gewählt:
„Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.“
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Quelle: [1]
Vereinfachte Definition von Schueler-Mobbing Ebner 2008
- Mobbing bedeutet Anpöbeln, Fertigmachen (mob = Pöbel, mobbish = pöbelhaft).
- Mobbing sind Handlungen negativer Art, die durch eine oder mehrere Personen gegen eine Mitschülerin oder einen Mitschüler gerichtet sind und über einen längeren Zeitraum vorkommen.
- Mobbing erfordert, dass zwischen dem Opfer und dem Täter (oder der Gruppe von Tätern) ein Ungleichgewicht der Kräfte herrscht, das sich auf körperliche oder psychische Stärke beziehen kann.
Es handelt sich nicht um Mobbing, wenn zwei gleich starke Schüler miteinander streiten.
Weiterführende Informationen
Mobbinghandlungen
Stress
Mobbingfolgen
Verbreitung von Mobbing an Schulen
Konflikt - Mobbing und Gewalt in der Abgrenzung
Menschliche Kommunikation nach Watzlawik
Kommunikationspsychologische Erkenntnisse für das Konfliktgespräch
NO BLAME APPROACH
Literatur
Bründel, Heidrun/Hurrelmann, Klaus, Gewalt macht Schule. Pädagogische Antworten auf eine soziale Krise. Beltz,Weinheim/Basel, 2007
Leymann, Heinz Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz Rowohlt Hamburg 1993
Leymann, Heinz Der neue Mobbing-Bericht. Erfahrungen und Initiativen, Auswege und Hilfsangebote Rowohlt Hamburg 1995
Olweus, Dan, Gewalt in der Schule. Was Lehrer und Eltern wissen sollten - und tun können, Huber, Bern, 2006
Holzbecher/Meschkutat, Mobbing am Arbeitsplatz. Informationen, Handlungsstrategien, Schulungsmaterialien (Broschiert), Wirtschaftsverlag Nw (Februar 1999)
Konrad Lorenz, Das sogenannte Böse: Zur Naturgeschichte der Aggression, DTV (Januar 1998)
Esser/Wolmerath, Mobbing: Der Ratgeber für Betroffene und ihre Interessenvertretung, Bund-Verlag; Auflage: 7., überarbeite Auflage. (Juni 2008)
Hanewinkel/Knaack, Forschung über Gewalt an Schulen: Erscheinungsformen und Ursachen, Konzepte und Prävention Juventa; Auflage: 4. A. (Oktober 2006)

