Eltern

Aus Mobbing-Wiki

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Sie sollten aufmerksam werden

   * wenn Ihr Kind immer häufiger nicht zur Schule gehen möchte und/oder regelmäßig über
     Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Appetitlosigkeit klagt;
   * wenn es nicht mehr zu Geburtstagsfeiern eingeladen wird;
   * wenn es kaum oder keinen Kontakt zu Schulkameraden hat;
   * wenn es ungern am Sportunterricht teilnimmt;
   * wenn seine Leistungen überraschend abfallen;
   * wenn es gar mit Verletzungen nach Hause kommt. 

Versuchen Sie behutsam herauszufinden, ob in der Schule alles in Ordnung ist. Wenn Ihr Kind nicht darüber spricht, scheuen Sie sich nicht, Klassenkameraden oder befreundete Eltern zu befragen: Ihr Kind braucht Ihren Schutz!

   * Sprechen Sie mit Ihrem(n) Kind(ern) über das Phänomen Mobbing.
   * Hören Sie aufmerksam zu, wenn Ihr Kind von der Schule erzählt, und nehmen Sie es ernst. Dann
     erkennen Sie brenzlige Situationen frühzeitig.
   * Halten Sie Kontakt zu den Lehrern, nutzen Sie Elternsprechtage und Sprechstunden. Fragen Sie
     nicht nur nach Noten, sondern auch danach, ob Ihr Kind gut in die Klasse integriert ist.
   * Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass man nicht immer alles als Angriff verstehen muss. Nicht jedes
     versteckte Federmäppchen ist böse gemeint. 

Grundsätzlich: Warten Sie nicht lange, denn einmal verfestigte (Mobbing) Situationen können nur schwer wieder gelöst werden. Setzen Sie sich sofort mit dem verantwortlichen Lehrer in Verbindung. Zu glauben, dass sich das Problem von alleine löst wird NIEMALS geschehen !

Das sollten Sie nicht tun

1. Als Eltern des Opfers mit den Eltern des/der Täter sprechen
2. Als Eltern des Opfers mit dem/den Täter/n sprechen.
3. Das Opfer mit zu sämtlichen Lehrergesprächen mitzunehmen
4. Als Lehrer den speziellen Fall diskutieren
5. Nach kurzfristiger Besserung in einem Mobbingfall wieder locker lassen
6. Mobbing auf die Persönlichkeit des Opfers zurückführen
7. Mobbing als Problem zwischen bestimmten Personen behandeln
8. Das Opfer aus der Klasse nehmen

Weitere Infos dazu auf www.Mobbingberatung.info

Was können Sie tun ?

Erste Schritte der Eltern

Als erstes haben sich die Eltern an die Schule zu wenden, weil sich dort die Mobbingfälle abgespielt haben („Tatort Schule“), je nach der Schwere des Mobbingfalles kommt darüber hinaus eine Strafanzeige gegen ein strafmündiges Kind (ab 14 Jahren) sowie ein Vorgehen auf dem Zivilrechtswege (Schadensersatz) in Betracht.

In zivilrechtlicher Hinsicht ist ein Kind ab dem 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in gewissen Grenzen für einen von ihm verursachten Schaden verantwortlich

Die Schule hat grundsätzlich sofort einzuschreiten. Nur die schnell und im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Mobbing getroffenen Ordnungsmaßnahmen der Schule sind geeignet, allen Verfestigungen solcher Missstände entgegenzuwirken.

Wenn das Gespräch mit dem Lehrer keinen Erfolg hat, müssen die Eltern sich an die Schulleitung wenden, und wenn sie auch dort erfolglos bleiben, etwa deswegen, weil die Sache bagatellisiert wird oder weil sich die Schulleitung bemüht, den Lehrer decken, ist die Schulaufsichtbehörde (Schulamt usw.) anzurufen.

Dabei brauchen die Eltern keinen Dienstweg einzuhalten, sie können sich unmittelbar an die Behörde wenden. Um aber keine gespannte Situation entstehen zu lassen, ist es zweckmäßig, die Schulleitung von solchen Schritten vorher in angemessener Weise zu unterrichten und den eigenen Standpunkt sachlich zu begründen.

Weitere Infos dazu auf www.Mobbingberatung.info

Literatur

Erkert, Andrea, Schikanen unter Kindern: Erkennen, benennen, eindämmen und vorbeugen (Broschiert) , Lambertus-Verlag (Oktober 2005)

Eckardt, Jo-Jacqueline, Mobbing bei Kindern: Erkennen, helfen, vorbeugen, Urania, Freiburg; Auflage: 1 (Februar 2006)

Kindler, Wolfgang, Gegen Mobbing und Gewalt: Ein Arbeitsbuch für Lehrerinnen, Schülerinnen und Peergruppen , Kallmeyer (Juli 2002)

Schallenberg, Frank, Ernstfall Kindermobbing: Das können Eltern und Schule tun (Broschiert) , Claudius; Auflage: 1 (Oktober 2004)

EBOOK Mobbe und Herrsche

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